Hallo,
ich muss meinem Ärger einmal Luft lassen. Seit zwei Jahren versuche ich ein Meerschweinchen meiner Gartennachbarn aus dem Keller zu bekommen und auch den anderen Tieren im Haus zu einer artgerechten Unterbringung und einer ordnungsgemäße Pflege zu verhelfen. Im letzten Jahr hatten sie das Schweinie zu einer Nachbarin gegeben, dort hatte ich dann die Gelegenheit ihm die Korkenzieherkrallen und das verfilzte Fell zu entwirren und zu schneiden. Nach mehreren Versuchen hat das Veterinäramt nun reagiert. Leider nicht unbedingt im Sinne des Tierschutzgesetztes. Nachdem ich, wie üblich, vom Veterinäramt keine Informationen bekommen habe, bin ich nochmal zu den Nachbarn. Natürlich waren die sauer und von Einsicht keine Spur. Dann haben sie mir gesagt, dass das Vet.amt da war und das alles in Ordnung wäre. Also daß das Schweinie immer noch alleine im Keller sitzt, wäre in Ordnung. Immerhin hat es eine Wärmelampe bekommen und es würde ja auch regelmäßig rausgeholt. Ausserdem wäre es jetzt mittlerweile 8 Jahre und da kann man wohl nicht verlangen, dass man da noch eins zusetzt oder das Schweinie abgibt. Vor zwei Jahren hatte ich übrigens das andere, dort sitzende Schweinchen bekommen. Die beiden saßen damals schon in getrennten Käfigen und das Schweini, welches ich bei mir sitzen habe, war nach den Angaben der Besitzer damals schon 9 Jahre alt, was ich allerdings stark bezweifele, da der Pflegezustand bei Übernahme nicht gerade besonders war und es jetzt dann wohl 11 Jahre wäre. Der Blasenstein, den ich eine Woche nachdem ich sie bekommen habe, entfernen lassen musste, hatte die Größe einer Haselnuss.
Bei den vier Landschildköten im Kinderzimmer gab es anscheinend ebenfalls nichts zu beanstanden. Das dies nicht so ist, weiß ich von meiner Enkeltochter, die dort bereits im Zimmer war. Aber hier scheint es zu reichen, wenn man Papiere hat, was dann mit den Schildkröten passiert, ist wohl allen zuständigen Behörden egal. Sind die Papiere nicht vollständig, ist es egal, wie artgerecht sie gehalten werden, sie werden dann einfach konfiziert. Sind die Papiere in Ordnung, kann man die Schildis auch in Glasterrarien, welche nur die dreifache Länge einer Schildkröte haben, ohne Rückzugs- und Buddelmöglichkeit und ohne Winterschlaf halten. Die Papiere sind ja in Ordnung. Armes Deutschland, ich könnte gerade heulen.