----- Original Message -----
From: Andrea Althaus
To: Ladda Corry ; Hannelore Barke ; Birgitt Darau ;
sg-dortmund@t-online.de Sent: Monday, April 29, 2013 12:23 PM
Subject: Anzeige zur Versteigerung von Tieren
Liebe Tierschutzkollegen,
hier ist meine Anzeige gegen die Versteigerung von Tieren.
Als Muster darf sie gerne weitergeleitet werden, entsprechende Mail-Adresse, an welche
die Anzeige geschickt werden sollte, habe ich dick und rot markiert, siehe unten.
Weitere Infos bitte dem Link entnehmen:
http://www.derwesten.de/staedte/castrop ... 86593.html--
Tierliebender Gruß,
Andrea Althaus
www.initiative-haustierrechte.de-------- Original-Nachricht -------- Betreff: Anzeige zur Versteigerung von Tieren
Datum:
Von:
An: <beschwerdestelle@kreis-re.de>
Geehrte Veterinärbehörde Recklinghausen,
geehrter Amtsveterinär Herr Dr. Gerwert,
berufend auf den Artikel in der WAZ vom 27.04.2013 zeige ich mich entsetzt über Ihre dargestellte gesetzeswidrige Auslegung des Tierschutzgesetzes, sofern es so tatsächlich geschehen ist.
In dem Artikel berufen Sie sich auf das BGB §90a, dass Tiere rechtlich wie Sachgegenstände angesehen werden können.
Tatsächlich gibt der §90a aber her, dass Tiere vorrangig durch besondere Gesetze geschützt sind und das wäre in dem Fall das GG Art. 20a, welches Tierschutz als Staatszielbestimmung vorgibt und ebenso das TierSchG §2, welches von einem Tierhalter entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten abverlangt und zwar vor der Aneignung/ Kauf des Tieres.
Da die Tiere durch Ihre Behörde unter dem Garantenschutz stehen und Sie, als Behördenvertreter für diesen Schutz eintreten müssen, steht die von Ihnen geplante Auktion im Gegensatz zu den Vorgaben des TierSchG §2.
Grundsätzlich vorausgesetzt, dass sich die Besucher der Auktion nicht vorher als Hundehalter mit entsprechender Sachkenntnis der Behörde gegenüber ausweisen müssen, entspricht diese Vorgehensweise einer willkürlichen Verteilung der Tiere.
Hierin sehe ich den Verstoß gegen geltendes Recht in jeder Hinsicht und auf allen Ebenen.
Dass Sie, als Behördenvertreter, Ihre Handlung als „keine andere Wahl“ rechtfertigen, steht ebenfalls im Gegensatz zu dem, was das TierSchG mit §9 (2) Nr.3 vorgibt:
„Schmerzen, Leiden oder Schäden dürfen den Tieren nur in dem Maße zugefügt werden, als es für den verfolgten Zweck unerlässlich ist; insbesondere dürfen
sie nicht aus Gründen der Arbeits-, Zeit- oder Kostenersparnis zugefügt werden.“
Grundsätzlich ist jede Auktion, die Tiere willkürlich an irgendwelche Besucher versteigert, unrechtmäßig.
Dass die Veterinärbehörde Recklinghausen dieses Vorhaben unterstützt, verstößt in erheblicher Weise auch gegen den Beamtenstatus und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Jede Veterinärbehörde ist maßgeblich als
Garant für den Schutz der Tiere vor dem Menschen verantwortlich!
Sollte diese Auktion durch die Behörde stattfinden, oder von einer anderen, nicht amtlichen Person durchgeführt werden und die Veterinärbehörde dieses Vorhaben nicht entsprechend unterbindet, werde ich rechtliche Schritte gegen die Veterinärbehörde Recklinghausen und den zuständigen und verantwortlichen Sachbearbeiter einleiten.
Höflicher Gruß,
Vor- und Zuname
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Liebe Grüße,Beate mit Liu
und Yuri ♥ Askan ♥ und Naz ♥ tief im Herzen
Imagine Peace"Wer sagt, dass zuverlässiges Verhalten bei diesem oder jenem Hund nicht ohne Strafe erreichbar ist, sagt nichts über den Hund aus, sondern beschreibt erst einmal seine eigenen Fähigkeiten."
Dr.Ute Blaschke-Berthold
♥ Vielleicht zerstören sie deine Schuhe, den Garten, den Koffer, die Möbel, aber nie verwüsten sie dein Herz, sie hinterlassen Haare auf deiner Kleidung, aber auch Glück in deiner Seele!♥
( Unbekannt )