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Re: OER-ERKENSCHWICK-Kreis beschlagnahmt 40 Hunde

Fr 26. Apr 2013, 23:02

Ich bin fassungslos :shock: :evil:
...und das noch von unserem zuständigen Kreisvet :rotekarte :rotekarte

Den Tieren drücke ich ganz feste die Daumen u. hoffe, daß die Tierheimsleiterin wirklich ein Händchen für die Hunde hat u. den Ersteigeren sie nicht nur schön redet :!:

Re: OER-ERKENSCHWICK-Kreis beschlagnahmt 40 Hunde

Sa 27. Apr 2013, 10:56

http://www.mennraths.de/cms/uploads/ima ... 060513.pdf

Re: OER-ERKENSCHWICK-Kreis beschlagnahmt 40 Hunde

Sa 27. Apr 2013, 10:57

http://www.derwesten.de/staedte/unser-v ... 86714.html

Re: OER-ERKENSCHWICK-Kreis beschlagnahmt 40 Hunde

Sa 27. Apr 2013, 21:20

Tierheim und Vet-Amt,hätten es gerne anders gehabt:

https://www.facebook.com/pages/Tierheim ... 78?fref=ts

Re: OER-ERKENSCHWICK-Kreis beschlagnahmt 40 Hunde

So 28. Apr 2013, 22:42

Ich finde es einen Hammer, daß diese Aktion rein rechtlich noch Geld für den Züchter bringen muß :evil:
Meines Erachtens ist es, wie die TH- Leiterin es erwähnt dann wirklich das beste, wenn die armen Hunde im TH versteigert werden :cry:

Re: OER-ERKENSCHWICK-Kreis beschlagnahmt 40 Hunde

Mo 29. Apr 2013, 06:30

Ich finde die Versteigerung von Tieren an sich schon zum .... :augenroll

Aber solange unser Gesetz Tiere als Sache definiert, wird sich nichts ändern :roll:

Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass es so viele Ersteigerungswillige geben wird, wie Hunde da sind :twink22

Re: OER-ERKENSCHWICK-Kreis beschlagnahmt 40 Hunde

Mo 29. Apr 2013, 08:48

Anabell,ich denke da sogar an andere Züchter. :traurig

Re: OER-ERKENSCHWICK-Kreis beschlagnahmt 40 Hunde

Mo 29. Apr 2013, 20:01

----- Original Message -----
From: Andrea Althaus
To: Ladda Corry ; Hannelore Barke ; Birgitt Darau ; sg-dortmund@t-online.de
Sent: Monday, April 29, 2013 12:23 PM
Subject: Anzeige zur Versteigerung von Tieren


Liebe Tierschutzkollegen,
hier ist meine Anzeige gegen die Versteigerung von Tieren.
Als Muster darf sie gerne weitergeleitet werden, entsprechende Mail-Adresse, an welche
die Anzeige geschickt werden sollte, habe ich dick und rot markiert, siehe unten.
Weitere Infos bitte dem Link entnehmen:
http://www.derwesten.de/staedte/castrop ... 86593.html



--
Tierliebender Gruß,
Andrea Althaus
www.initiative-haustierrechte.de


-------- Original-Nachricht -------- Betreff: Anzeige zur Versteigerung von Tieren
Datum:

Von:

An: <beschwerdestelle@kreis-re.de>




Geehrte Veterinärbehörde Recklinghausen,

geehrter Amtsveterinär Herr Dr. Gerwert,


berufend auf den Artikel in der WAZ vom 27.04.2013 zeige ich mich entsetzt über Ihre dargestellte gesetzeswidrige Auslegung des Tierschutzgesetzes, sofern es so tatsächlich geschehen ist.


In dem Artikel berufen Sie sich auf das BGB §90a, dass Tiere rechtlich wie Sachgegenstände angesehen werden können.

Tatsächlich gibt der §90a aber her, dass Tiere vorrangig durch besondere Gesetze geschützt sind und das wäre in dem Fall das GG Art. 20a, welches Tierschutz als Staatszielbestimmung vorgibt und ebenso das TierSchG §2, welches von einem Tierhalter entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten abverlangt und zwar vor der Aneignung/ Kauf des Tieres.


Da die Tiere durch Ihre Behörde unter dem Garantenschutz stehen und Sie, als Behördenvertreter für diesen Schutz eintreten müssen, steht die von Ihnen geplante Auktion im Gegensatz zu den Vorgaben des TierSchG §2.

Grundsätzlich vorausgesetzt, dass sich die Besucher der Auktion nicht vorher als Hundehalter mit entsprechender Sachkenntnis der Behörde gegenüber ausweisen müssen, entspricht diese Vorgehensweise einer willkürlichen Verteilung der Tiere.

Hierin sehe ich den Verstoß gegen geltendes Recht in jeder Hinsicht und auf allen Ebenen.


Dass Sie, als Behördenvertreter, Ihre Handlung als „keine andere Wahl“ rechtfertigen, steht ebenfalls im Gegensatz zu dem, was das TierSchG mit §9 (2) Nr.3 vorgibt:

„Schmerzen, Leiden oder Schäden dürfen den Tieren nur in dem Maße zugefügt werden, als es für den verfolgten Zweck unerlässlich ist; insbesondere dürfen

sie nicht aus Gründen der Arbeits-, Zeit- oder Kostenersparnis zugefügt werden.“


Grundsätzlich ist jede Auktion, die Tiere willkürlich an irgendwelche Besucher versteigert, unrechtmäßig.

Dass die Veterinärbehörde Recklinghausen dieses Vorhaben unterstützt, verstößt in erheblicher Weise auch gegen den Beamtenstatus und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Jede Veterinärbehörde ist maßgeblich als

Garant für den Schutz der Tiere vor dem Menschen verantwortlich!


Sollte diese Auktion durch die Behörde stattfinden, oder von einer anderen, nicht amtlichen Person durchgeführt werden und die Veterinärbehörde dieses Vorhaben nicht entsprechend unterbindet, werde ich rechtliche Schritte gegen die Veterinärbehörde Recklinghausen und den zuständigen und verantwortlichen Sachbearbeiter einleiten.


Höflicher Gruß,

Vor- und Zuname

Re: OER-ERKENSCHWICK-Kreis beschlagnahmt 40 Hunde

Do 2. Mai 2013, 18:39

Die Versteigerung ist abgesagt:

http://tierheim-recklinghausen.de/

Re: OER-ERKENSCHWICK-Kreis beschlagnahmt 40 Hunde

Fr 3. Mai 2013, 00:31

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