Antwort schreiben

Tausche Stachelhalsband gegen Training-Es geht weiter!

Di 13. Nov 2012, 09:51

Wir brauchen dringend eure Hilfe! Es ist nicht vorbei! Die Novellierung des Tierschutzgesetz ist kurzfristig ausgesetzt, dennoch wollen wir zumindest erreichen, dass das Wort „erheblich“ aus dem Passus, Tierschutzgesetz §3 Nr.5… es ist verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen und Leiden für das Tier verbunden sind…, ersatzlos gestrichen wird!!!
Wir stellen hier (unter Notiz) einen Einheitsbrief ein, der mit eurer Unterschrift, vollständigen Name und Anschrift unbedingt per Fax, Brief, Mail an die nachfolgende Adresse gesandt werden muss. Das Einzige, was Politiker überzeugt, sind Wählerstimmen, die kurz vor der Bundestagswahl ihre Stimmen erheben. Bitte erhebt euch, um unseren Tieren zu helfen und ein Training ohne Schmerzreize wahr werden zu lassen. Bitte faxt, mailt, schreibt, teilt, etc., auf das sie euch nicht mehr ignorieren können. DANKE - Tina und Heike.

Einheitsbrief:


Sehr geehrte Damen und Herren des deutschen Bundestages und Mitglieder des Petitionsausschusses.
In der Sitzung des Petitionsausschusses vom 05.11.2012, Tierschutz, lehnten Sie eine Änderung des Tierschutzgesetzes § 3 im Sinne unserer Petition, die ein ausdrückliches Verbot von Verkauf, Erwerb und Anwendung von Stachelhalsungen aller Art forderte, aus verschiedenen Gründen ab.
Einige der genannten Gründe sind akzeptabel und auch nachvollziehbar.
Ihr Hauptargument, dass mit dem vorhandenen Gesetzestext §3 Nr.5… es ist verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen und Leiden für das Tier verbunden sind…, alle Zwangsmittel, u.a. Stachelhalsungen gesetzlich abgedeckt sind, findet nicht unsere Zustimmung.
Unser Vorschlag, trotz ihrer kurzfristigen Aussetzung der Novellierung des Tierschutzgesetzes, wäre, eine klarere Formulierung des bestehenden Textes, um mögliche Fehlinterpretationen zu vermeiden. Der Umstand, dass es sich um „erhebliche“ Schmerzen handeln muss, ist für uns untragbar. Hier kann sich jeder, der strafrechtlich verfolgt werden sollte, auf seine persönliche Definition des Schmerzmaßes „erheblich“ zurückziehen, mit fatalen Folgen für die Tiere.
Wir fordern Sie daher auf, das Wort „erheblich“, ersatzlos aus dem Gesetzestext zu streichen, um dieser rechtlichen Grauzone im novellierten Tierschutzgesetz keinen Raum mehr zu billigen.
Mit freundlichen Grüßen


Adresse:
Deutscher Bundestag
Paul Löbe Haus
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Fax: +49 30 227-36979

E-Mail: mail@bundestag.de
E-Mail: e-petitionen@bundestag.de
Antwort schreiben




Hosted by iphpbb3.com
Beliebteste Themen: Hund, Erde, Haus

Impressum | Datenschutz