Fr 14. Sep 2012, 20:00
Mit herzlichen Grüßen
Hannelore Barke
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From: ZERGportal
To: ZERGportal-Newsletterverteiler
Sent: Thursday, September 13, 2012 9:35 PM
Subject: Nachtrag zur Meldung: Novellierung des TierSchG - Neue Erlaubnispflicht fuer die Einfuhr, Verbringung oder Vermittlung von Tieren aus dem Ausland
Neues von ZERGportal
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Nachtrag zur Meldung "Regierung legt Novellierung des Tierschutzgesetzes vor - Neue Erlaubnispflicht für die Einfuhr, Verbringung oder Vermittlung von Tieren aus dem Ausland":
Link:
http://zergportal.de/baseportal/tiere/News&Id=836Bei der im Gesetzentwurf neu vorgeschriebene Erlaubnispflicht handelt es sich nicht um eine Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Nr. 2 als "tierheimähnliche Einrichtung", die üblicherweise deutsche Tierheime und größere Aufnahmestationen oder Pflegestellen von Tierschutzvereinen besitzen, sondern um die Genehmigung nach §11 Abs. 1 Nr 3 b TierSchG (Handel mit Wirbeltieren), die dann zusätzlich erforderlich wäre.
"Das Halten von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung und der gewerbsmäßige Handel mit Wirbeltieren sind unterschiedliche Tätigkeiten, für die jeweils eine Erlaubnis erforderlich ist. Im Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind die Tätigkeiten, für die die Erlaubnis beantragt wird, anzugeben", erklärte der BMELV.
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http://ZERGportal.deDas soziale Tierschutznetzwerk für Tiere in Not
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