Antwort schreiben

Das war es dann wóhl für die Bruderküken

Fr 20. Mai 2016, 15:58

Münster –
Das Töten männlicher Küken direkt nach dem Schlüpfen verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit mehrere Urteile von Verwaltungsgerichten in NRW gegen einen Erlass der rot-grünen Landesregierung bestätigt.

Das Tierschutzgesetz erlaube das Töten von Tieren, wenn dafür ein vernünftiger Grund vorliege, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken sei für die Brütereien mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden und deshalb keine Alternative. Revision ließ das OVG nicht zu. Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

weiterlesen.....

Re: Das war es dann wóhl für die Bruderküken

Fr 20. Mai 2016, 15:59

Ich habe es auch heute gehört. :cry:

Re: Das war es dann wóhl für die Bruderküken

Fr 20. Mai 2016, 17:56

Habs auf GMX gelesen :evil:

Re: Das war es dann wóhl für die Bruderküken

Fr 20. Mai 2016, 22:58

Ich habe es in den Nachrichten gehört :cry:
Antwort schreiben




Hosted by iphpbb3.com
Beliebteste Themen: Hund, Erde, Haus

Impressum | Datenschutz