Mit herzlichen Grüßen
Hannelore Barke
www.hundesenioren.deVerbringen von Hunde aus dem Ausland ist ab sofort genehmigungspflichtig !
----- Original Message -----
From: Dogangel
To: Hannelore Barke
Sent: Wednesday, July 17, 2013 10:54 AM
Subject: Neues Gesetz! Verbringen von Hunde aus dem Ausland ist ab sofort genehmigungspflichtig !
Neues Gesetz! Verbringen von Hunde aus dem Ausland ist ab sofort genehmigungspflichtig !
Fair Dog.dk - Deutsch
über Susan Beaucamp Tieranwältin bezogen -
Das Verbringen von Hunden aus dem Ausland ist jetzt definitiv "genehmigungspflichtig" § 11 Tierschutzgesetz (seit Inkrafttreten des dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 04.07.2013)
Nun ist es Gesetz und betrifft alle Tierschützer oder Tierschutzorganisationen, soweit sie Hunde aus dem Ausland nach Deutschland auch zum Zwecke der Vermittlung im Rahmen des Tierschutzes verbringen, benötigen diese die Genehmigung hierzu nach § 11 Tierschutzgesetz. Der Wortlaut des Gesetzes:
"Wer.......
5. Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln,
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."
Ob die Organisation Gewinn mit der Vermittlung von Hunden erwirtschaftet kommt es nun nicht mehr an. auch nicht wie viele Hunde sie aus dem Ausland nach Deutschland verbringt.
"Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 beizufügen.
(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
1.mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2c, die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen,
2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat,
3.die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen
Diese drei Voraussetzungen werden wohl vorliegen müssen, bevor die Genehmigung erteilt wird. Details sind mit den zuständigen Behörden vor Ort zu klären.
Ob dieses Gesetz wirklich hilft, den illegalen Welpenhandel zu stoppen, wage ich zu bezweifeln, aber möglicherweise dient es der Transparenz des Auslandstierschutzes.
Susan Beaucamp
Tieranwältin
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Liebe Grüße,Beate mit Liu
und Yuri ♥ Askan ♥ und Naz ♥ tief im Herzen
Imagine Peace"Wer sagt, dass zuverlässiges Verhalten bei diesem oder jenem Hund nicht ohne Strafe erreichbar ist, sagt nichts über den Hund aus, sondern beschreibt erst einmal seine eigenen Fähigkeiten."
Dr.Ute Blaschke-Berthold
♥ Vielleicht zerstören sie deine Schuhe, den Garten, den Koffer, die Möbel, aber nie verwüsten sie dein Herz, sie hinterlassen Haare auf deiner Kleidung, aber auch Glück in deiner Seele!♥
( Unbekannt )