mit freundlichen Grüssen
Corry Ladda
www.tiere-in-not.de Der Inhalt dieser Mail wurde ohne Überprüfung auf den Wahrheitsgehalt weitergeleitet. Ich hafte nicht für die Richtigkeit der Informationen und übernehme keinerlei Garantenverpflichtungen. Inhaltlich und rechtlich verantwortlich für die über meinen Verteiler verbreiteten Informationen sind die Inhaber der Mailanschriften, die die Weiterverteilung des Informationsgehaltes über meinen Verteiler im Internet veranlasst haben. Weitere Verteilungen dieser Nachricht durch Übernahme in diverse Internetforen, angeschlossene Verteiler u. ä., sind mit dem vorgenannten Absatz zu versehen und unterliegen in der Haftungspflicht der Personen, die diese Information ungeprüft weitergeben.
Von: Judith Henrichs [mailto:j.henrichs@etn-ev.de]
Gesendet: Montag, 5. November 2012 14:17
An: 'd.ernst'; 'Pro Animal (Elke Rossmann';
corry@t-online.de; 'Laura Kirchner';
trivalle@yahoo.deBetreff: AW: Re: Fw: Ein- & Ausreise von Haustieren über Flughafen Düsseldorf nicht mehr möglich
Nach eines ausführlichen Telefonates mit Frau Dr. Sennchek vom Veterinäramt Düsseldorf und aufgrund der aktuellen Unsicherheit bezüglich der Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen durch Flugpaten am Düsseldorfer Flughafen stelle ich die Situation im Folgenden klar:
1. Die Einreise der o.g. Tiere mittels Cargo ist zur Zeit in Düsseldorf nicht möglich, da der Flughafen aufgrund baulicher Mängel nicht die erforderliche Erlaubnis dazu hat. Nach Durchführung der baulichen Veränderungen wird dies wohl im Laufe des nächsten Jahres wieder möglich sein.
2. Nach wie vor ist der private Reiseverkehr innerhalb der EU mit o.a. Tieren auch am Flughafen Düsseldorf möglich. Eingehalten werden müssen selbstverständlich die üblichen Bestimmungen, die bekannt sein dürften (gültige Tollwutimpfung oder Bescheinigung des Aufenthalts in einer tollwutfreien Zone, Chip, Gesundheitsbescheinigung innerhalb von 24 Stunden).
Wenn Tierschutzvereine Tiere mittels Flugpaten einführen, handelt es sich aber nicht mehr um privaten Reiseverkehr! Daher müssen diese Tiere nicht nur über die o.g. „üblichen“ Papiere verfügen, sie müssen auch über Traces angemeldet werden! Sollten Flugpaten mit o.a. Tieren am Flughafen kontrolliert werden, wo erkennbar ist, dass diese Tiere an Dritte, wie Tierschutzvereine, weitergegeben werden, werden die Tiere zwar nicht beschlagnahmt (natürlich nur, wenn die sonstigen Papiere, siehe oben, in Ordnung sind), es kann aber ein Bußgeldverfahren gegen die Flugpaten eingeleitet werden! Dies ist wohl in der Vergangenheit auch schon mehrfach geschehen.
Das Genannte gilt natürlich nicht nur für den Flughafen Düsseldorf, sondern auch für alle anderen Flughäfen!
3. Tiere aus nicht gelisteten Drittländern dürfen nur privat eingeführt werden. Die Weitergabe an Dritte ist in den EU-Bestimmungen nicht vorgesehen!
4. Es besteht die Möglichkeit, für Tiere, die nicht über die erforderlichen Papiere verfügen, bzw. schwer erkrankt sind und z.B. hier medizinisch versorgt werden müssen, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Dies wäre z.B. auch im Falle der aus Thailand eingeführten Katze, die letztendlich durch das Veterinäramt Düsseldorf eingeschläfert wurde, möglich gewesen!
Schöne Grüße
Judith Henrichs
(Rechtsanwältin)
_________________
Liebe Grüße,Beate mit Liu
und Yuri ♥ Askan ♥ und Naz ♥ tief im Herzen
Imagine Peace"Wer sagt, dass zuverlässiges Verhalten bei diesem oder jenem Hund nicht ohne Strafe erreichbar ist, sagt nichts über den Hund aus, sondern beschreibt erst einmal seine eigenen Fähigkeiten."
Dr.Ute Blaschke-Berthold
♥ Vielleicht zerstören sie deine Schuhe, den Garten, den Koffer, die Möbel, aber nie verwüsten sie dein Herz, sie hinterlassen Haare auf deiner Kleidung, aber auch Glück in deiner Seele!♥
( Unbekannt )