Beate hat geschrieben:
35 tote Hunde in Kärnten gefunden – Behörden waren seit Jahren informiert.
https://www.yourdogmagazin.at/35-tote-h ... nformiert/Behörden waren informiert...................aber ich las immer wieder, dass sie sich von einem Ort zum anderen begeben hat.
Leider ist das Recht in D z.B. so, dass eine örtliche Zuständigkeit gegeben sein muss, sonst bringt alles nichts. Wie es in Ö aussieht, weiß ich nicht.
Wäre es aber so wie D ( und meist ähneln sich die Gesetze) dann konnte der Hermagorer Amtsvet nur die Tiere beschlagnahmen, wenn die Dame dort auch nachweislich einen längeren Aufenthalt hatte. Denn...............sie könnte jederzeit begründen, dass die Tiere etwas herunter gekommen sind, weil sie ja keine Bleibe hat. Der Amtsvet oder das Ordnungamt aus Lavant kann auch nur vor Ort eingreifen, wenn die Besitzerin erreichbar ist. Die war aber offenbar ja gar nicht an dem Grundstück, bzw. immer nur kurz.
Die Polizei hätte allerdings einschreiten können, aber wieder nur etwas erreichen, wenn der Amtsvet eine örtliche Zuständigkeit hat. aber an wen soll er die Beschlagnahmung mitteilen?
Gesetze sind manchmal Mist, weil es oft Hintertürchen gibt. Aber stelle dir mal vor einer findet, dass Lotta immer alleine herumstreift ( ist jetzt an den Haaren herbei gezogen) und etwas dünn aussieht. Dann würdest du doch auch wollen, dass mich dich vorab informiert, das da was läuft, oder?
Es werden ja nämlich im Rahmen von Nachbarschaftsquerelen auch sehr oft falsche Behauptungen aufgestellt.
Wie das Recht aber in Ö ist, weiß ich nicht.
Und natürlich würde ich mir auch immer sofortiges Eingreifen wünschen. Gesetze sind aber kompliziert durchzusetzen.
Und es wird immer wieder Fälle geben in denen das hoarding überhaupt nicht auffällt. Und da finde ich, haben Nachbarn auch einen entscheidenden Aufgabenbereich.
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Grüße von Bea mit Echo und Cuca und den anderen Tieren